Dem Antrag auf Einverleibung des Eigentumsrechtes an einer Liegenschaft nach §350 EO kann nur dann stattgegeben werden, wenn eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes vorgelegt wird.
Rückverweise
…Antrag auf Einverleibung des Eigentumsrechts an einer Liegenschaft nach § 350 EO nur dann stattgegeben werden kann, wenn eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts vorgelegt wird (RS0004542). Der vom Betreibenden beantragten bloßen Vormerkung seines Eigentumsrechts steht das Fehlen der Unbedenklichkeitsbescheinigung allerdings nicht entgegen (vgl Höller in Kodek , Grundbuchsrecht 2 § 8…