JudikaturOGH

RS0084476 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Mai 1977

Durch § 114 ASVG wird dem Sozialversicherungsträger der Schutz vor Versuchen der Unternehmer zugedacht, bei finanziellen Schwierigkeiten die Sozialversicherungsbeiträge auf ungewisse Zeiten schuldig zu bleiben.

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