Die Bestimmungen der §§ 713 ff ABGB gelten auch für wechselseitige Testamente von Ehegatten.
Rückverweise
…jede andere letztwillige Verfügung nach den §§ 713 ff ABGB frei und einseitig widerrufbar (6 Ob 167/09s; RIS Justiz RS0012770). Von einer planwidrigen Gesetzeslücke kann daher auch bei der hier anzuwendenden Rechtslage keine Rede sein. 1.4 Von den in erster Instanz geltend gemachten Anfechtungsgründen…