§ 172 ForstG begründet keine Entscheidungsbefugnis der Forstbehörde über das Bestehen einer Dienstbarkeit oder über den Umfang von Eigentumsrechten.
Rückverweise
…ForstG 1975 begründet keine Entscheidungsbefugnis der Forstbehörde über das Bestehen einer Dienstbarkeit oder über den Umfang von Eigentumsrechten (SZ 50/70; RIS Justiz RS0045696). § 172 ForstG 1975 enthält auch keine Entscheidungskompetenz der Forstbehörde für Streitigkeiten über die Erfüllung einer privatrechtlichen, den Wald eines Vertragspartners betreffenden Vereinbarung…