5Ob185/15i—OGH Entscheidung
25. September 2015
…anzulegen, als an rechtsunkundige Parteien (RIS Justiz RS0036784). Grobes Verschulden des Vertreters bei Versäumung befristeter Prozesshandlungen ist im Wiedereinsetzungsverfahren der Partei zuzurechnen (RIS Justiz RS0111777; RS0036729). Die Beurteilung, ob leichte Fahrlässigkeit oder eine auffallende Sorglosigkeit vorliegt, stellt regelmäßig keine iSd § 62 Abs 1 AußStrG erhebliche Rechtsfrage dar, weil…