JudikaturOGH

RS0028157 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
10. Juli 2025

Der Anspruch auf Mitteilung eines Buchauszuges dient dem Zweck, dem Angestellten die Möglichkeit zu geben, sich eine Übersicht über die von ihm verdienten Provisionen zu verschaffen und die Provisionsabrechnung zu kontrollieren.

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