Lieferungsverweigerung wegen Zahlungsverzuges bei früheren Lieferungen ist gemäß § 1052 ABGB bei Dauerschuldverhältnissen zulässig.
…Dinkellieferungen aus dem zweiten Vertrag vom 6.7.2023 zugestanden wäre. 2.2.2 Die grundsätzliche Anwendbarkeit des § 1052 ABGB auf Sukzessivlieferungsverträge (RS0020194) ebenso wie auf Dauerschuldverhältnisse (RS0018804) und sogar auf gekoppelte Verträge (RS0020928) wird von der Rechtsprechung bejaht. Generell setzt die Einrede des nicht erfüllten Vertrags voraus, dass Leistung und Gegenleistung in…
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