JudikaturOGH

RS0005876 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
09. November 2006

Dem geschiedenen Ehegatten kann einstweiliger Unterhalt bewilligt werden. Es muss aber das Hauptverfahren bereits anhängig sein oder es ist gemäß § 391 Abs 2 EO gerichtlich eine angemessene Frist für die Einbringung der entsprechenden Klage zu setzen.

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