RS0005876 – OGH Rechtssatz
Dem geschiedenen Ehegatten kann einstweiliger Unterhalt bewilligt werden. Es muss aber das Hauptverfahren bereits anhängig sein oder es ist gemäß § 391 Abs 2 EO gerichtlich eine angemessene Frist für die Einbringung der entsprechenden Klage zu setzen.