JudikaturOGH

RS0089826 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
03. Juni 2025

Es gibt keinen allgemeinen Erfahrungssatz, daß jeder Mensch bei einer Blutalkoholkonzentration von über drei Promille zurechnungsunfähig ist. Es kommt vielmehr auf die Umstände des Einzelfalls an.

BGH vom 23.10.1973, 1 StR 448/73; Veröff: GoltdArch 1974,344

Rückverweise