RS0028170 – OGH Rechtssatz
Der Einwand der Unmöglichkeit der Erfüllung des höchstpersönlichen Naturalanspruches auf Dienstfreistellung infolge zu kurzer Dauer des Dienstverhältnisses steht nicht dem Anspruch auf Urlaubsentgelt entgegen, das gemäß § 1154 Abs 3 ABGB mit der Beendigung des Dienstverhältnisses fällig wird.