JudikaturOGH

RS0054708 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. März 1977

§ 16 GehG gilt grundsätzlich nicht bei Heranziehung eines Beamten außerhalb der im Dienstplan vorgeschriebenen Dienststunden, wenn dessen Inanspruchnahme das bei Arbeitsbereitschaft (Wartezeit) gegebene Ausmaß nicht erreicht.

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