RS0055147 – OGH Rechtssatz
Nach ständiger Rechtsprechung in Disziplinarsachen der Rechtsanwälte hat bei einer Interessenkollision zwischen der Treuepflicht zum Klienten gemäß dem § 9 RAO und der Kollegialitätspflicht andererseits, die Treuepflicht zum Klienten vorzugehen.