9Bs323/23y—OLG Linz Entscheidung
07. Februar 2024
…Nötigung nach § 202 Abs 1 StGB , wenn sie – wie hier – als Mittel zur Willensbeugung eine Gewalthandlung umfasst (vgl RIS-Justiz RS0091417 [T3, T6, T7 und T8]). Die viermonatige Freiheitsstrafe wurde am 6. Oktober 2017 vollzogen, sodass bis zur neuerlichen (verfahrensgegenständlichen) Tat im Sommer 2022 (also…