JudikaturOGH

RS0012681 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. Februar 2022

Ist ein Geschäft unter aufschiebender Bedingung abgeschlossen, so beginnen die Rechtswirkungen erst dann, wenn das ungewisse Ereignis eintritt. Bei Ausfall der Bedingung treten die Wirkungen überhaupt nicht ein.

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