4R93/25s—OLG Graz Entscheidung
20. August 2025
…aufschiebender Bedingung abgeschlossen, so beginnen die Rechtswirkungen grundsätzlich erst dann, wenn das ungewisse Ereignis eintritt. Bei Ausfall der Bedingung treten die Wirkungen überhaupt nicht ein (RS0012681). 1.5.2. Ein unter einer aufschiebenden Bedingung geschlossener Vertrag bindet bereits die Vertragspartner insoweit, als der bedingt Verpflichtete alles tun und vorkehren muss, was notwendig ist…