JudikaturOGH

RS0080681 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Februar 1977

Wenn ein Vertrag für mehrere versicherte Risken eine Gesamtprämie vorsieht, genügt für eine ordnungsgemäße Mahnung nach § 39 VersVG die Angabe der geschuldeten Gesamtprämie.

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