RS0050254 – OGH Rechtssatz
Ob die bisherige Rechtsprechung, unter "Rechtsmittel" im Sinne des §2 Abs 2 AHG sei auch die (zumutbare) Beschreitung des Rechtsweges gegen Dritte zu verstehen, trotz der dagegen erhobenen Kritik (insbesondere Matscher in JBl 1974, 545 ff, 602 ff) aufrecht erhalten werden kann, ist fraglich.