JudikaturOGH

RS0011508 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. Juni 2016

Erwerb einer Dienstbarkeit durch Vertrag oder Ersitzung. Ein bereits rechtsgeschäftlich eingeräumtes Recht kann nicht neuerlich durch Ersitzung erworben werden zumal gemäß § 319 ABGB der Grund der Gewahrsame nicht eigenmächtig verwechselt werden darf.

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