JudikaturOGH

RS0071934 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. September 1981

Durch das Erkenntnis des VfGH vom 15.10.1976, B 123/76 wird nur die Verweisung der Eintragung in die Liste der Rechtsanwaltsanwärter als prohibitive Maßnahme als Verstoß gegen das Grundrecht auf freie Erwerbsbetätigung angesehen; repressive Maßnahmen hingegen, etwa durch disziplinäre Behandlung wegen Verletzung der Standespflichten, durch Nichtzulassung zur Rechtsanwaltsprüfung (§ 3 RAO) oder durch Verweigerung der Eintragung in die Liste der Rechtsanwälte (§ 5 RAO) bleiben unbeeinträchtigt.

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