JudikaturOGH

RS0017078 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
09. Juli 2024

Bei Ausübung des Optionsrechtes wird das bereits im voraus bestimmte Schuldverhältnis in Geltung gesetzt. Bei einem Vertrag zugunsten Dritter erwirbt der Dritte mit diesem Zeitpunkt sein unmittelbares Recht.

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