JudikaturOGH

RS0041080 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Dezember 2020

Der Grundsatz, daß die tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt des Schlusses der Verhandlung erster Instanz für die zu treffende Entscheidung maßgeblich sind, gilt auch dann, wenn es sich um einen Anspruch auf künftig fällig werdende Alimente handelt.

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