JudikaturOGH

RS0001992 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Januar 1977

Vollzieht der Vollstrecker mangels Zweifel an der Identität des Verpflichteten die Exekution, so sind bei einer deshalb erhobenen Beschwerde gemäß § 68 EO Erhebungen zur Identitätsfrage zulässig.

Rückverweise