RS0019258 – OGH Rechtssatz
Wurde der Gast in einer für ihn ohne weiteres erkennbaren Weise vom Wirt angewiesen, Wertgegenstände nicht im Zimmer aufzubewahren, sondern zu deponieren, können entgegen dieser Anweisung im Zimmer gelassene Gegenstände nicht als "eingebracht" im Sinne des § 970 ABGB angesehen werden (hier: Haftungsausschluss auf "Zimmeranschlag").