JudikaturOGH

RS0080333 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. Januar 1977

Der Zeitpunkt des § 154 Abs 1 VersVG ist auch für den Beginn des Laufes der Verjährungsfrist hinsichtlich des Deckungsanspruches (Befreiungsanspruches) aus der Haftpflichtversicherung entscheidend.

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