JudikaturOGH

RS0090097 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. Februar 1990

Der in der Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten gestellte Antrag, von der (vom Erstgericht ausgesprochenen) Anstaltsunterbringung nach § 23 StGB wegen Vorliegens der Voraussetzungen nach § 21 StGB abzusehen, releviert den Nichtigkeitsgrund nach § 281 Abs 1 Z 11 StPO.

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