RS0090170 – OGH Rechtssatz
Eine allgemeine Prognose des Sachverständigen die nur die verba legalia des § 23 StGB enthält ohne entsprechende Konkretisierung oder sonstige sichere Anhaltspunkte aus den Verfahrensergebnissen, genügt als Voraussetzung für eine Einweisung nach dieser Gesetzesstelle nicht.