JudikaturOGH

RS0073415 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
03. Juni 2025

Leitlinien sind Bodenmarkierungen, die nicht wie Sperrlinien Gebote oder Verbote bewirken, sondern lediglich dazu dienen, den Verkehr zu leiten und zu ordnen. Das Überfahren einer Leitlinie ist durch das Gesetz nicht verboten.

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