JudikaturOGH

RS0045008 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. November 1976

Bei der Einwendung, es liege überhaupt kein Bestandverhältnis vor, handelt es sich um eine aus dem MG abgeleitete Einwendung. Sie unterliegt der Eventualmaxime des § 562 ZPO (vgl SZ 11/106).

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