JudikaturOGH

RS0003418 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. November 1976

Die den einzelnen Beteiligten zustehenden Wertanteile an einer verarbeiteten Sache können nicht nach §§ 249 ff EO gepfändet und verkauft, sondern nur als "anderes Vermögensrecht" nach § 331 EO in Exekution gezogen werden.

Rückverweise