JudikaturOGH

RS0036132 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. April 1982

Durch einen Antrag gemäß § 68 ZPO kann zwar eine gewisse Interessenkollision zwischen Anwalt und Klienten entstehen. Eine solche wurde aber vom Gesetzgeber in Kauf genommen, weil Mißbräuche der Verfahrenshilfe ausgeschaltet werden sollten.

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