JudikaturOGH

RS0058374 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. Mai 2008

Die Befreiung des Halters von der Ausgleichspflicht wegen eines rechtmäßigen Alternativverhaltens seines Lenkers hat nicht nur zur Voraussetzung, dass ein rechtmäßiges Verhalten zu demselben Schadensablauf, sondern auch zu demselben Schaden geführt hätte (vgl Koziol, Haftpflichtrecht I, S 124).

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