5Ob87/20k—OGH Entscheidung
07. Dezember 2020
…nicht zu beanstandenden Verständnis des Prozessvorbringens f olgt: D as Berufungsgericht hat seiner Entscheidung dem im österreichischen Zivilprozessrecht geltenden Verhandlungsgrundsatz entsprechend (vgl RS0 0 37331, RS0037870, RS0037002, RS0037375) nur die Tatsachen zugrunde gelegt, die von den Parteien vorgebracht w u rden. Diese Tatsachen wurden auch nicht entgegen dem Neuerungsverbot gemäß §…