JudikaturOGH

RS0018220 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
02. November 1976

Durch § 11 LiegTeilG, welcher hinsichtlich der Voraussetzungen für die Unwirksamerklärung eines Einspruches unter anderem darauf abstellt, dass "die Sicherheit der Forderung, wegen welcher Einspruch erhoben wurde nach den Bestimmungen des § 1374 ABGB nicht gefährdet erscheint", wird die dem materiellen Recht angehörige Bestimmung des § 364 c ABGB nicht berührt.

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