JudikaturOGH

RS0004380 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. November 1977

Zur Durchsetzung eines Übergabsauftrages an den Verwahrer iS des § 391 Abs 1 EO hat nicht eine Exekutionsführung nach § 346 EO zu erfolgen, sondern ist vielmehr die Abnahme und Verwahrung durch den Vollstrecker im Provisorialverfahren zu beantragen.

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