RS0051311 – OGH Rechtssatz
Auf Gewerkschaftsveranstaltungen zur allgemeinen gewerkschaftlichen Schulung in sozialpolitische und tarifpolitische Fragen ist § 118 ArbVG und nicht § 116 ArbVG über eine Amtsfreistellung auch dann anzuwenden, wenn die vermittelten Kenntnisse zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben im Rahmen des ArbVG notwendig sind.