Kein Disziplinarvergehen, wenn der Rechtsanwalt innerhalb der vierzehntägigen Frist des § 11 Abs 2 RAO eine ihm zugegangene Ladung nicht eingeschrieben an seine Partei weiterleitet und ihr als Ausländerin (die schon mehrmals Ladungen mit Rechtsbelehrung erhalten hat), keine Rechtsbelehrung erteilt.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden