JudikaturOGH

RS0055770 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Oktober 1976

Kein Disziplinarvergehen, wenn der Rechtsanwalt innerhalb der vierzehntägigen Frist des § 11 Abs 2 RAO eine ihm zugegangene Ladung nicht eingeschrieben an seine Partei weiterleitet und ihr als Ausländerin (die schon mehrmals Ladungen mit Rechtsbelehrung erhalten hat), keine Rechtsbelehrung erteilt.

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