JudikaturOGH

RS0038922 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. Oktober 1976

§ 12 VersVG regelt nur die Verjährung von Versicherungsansprüchen und die Vorgangsweise bei Erhebung derartiger Ansprüche, bewirkt aber keine Änderung der Voraussetzungen für eine Klagsführung (§ 228 ZPO).

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