Zubehör, das mit einer Liegenschaft veräußert wird, geht als unbewegliche Sache mit der Verbücherung der Liegenschaft ins Eigentum des Erwerbers über.
Rückverweise
…gesonderten körperlichen Übergabe des Zubehörs bedürfte (5 Ob 52/24v [Rz 35]; 6 Ob 266/11b [Pkt 7.1., 10.2.]; RS0009823). [13] 1.4. Ein solcher Fall liegt hier vor; dass die GmbH (und danach die Ehegatten, an die sie verkaufte) durch Einverleibung im Grundbuch Eigentümer…