Rückverweise
Zubehör, das mit einer Liegenschaft veräußert wird, geht als unbewegliche Sache mit der Verbücherung der Liegenschaft ins Eigentum des Erwerbers über.
…gesonderten körperlichen Übergabe des Zubehörs bedürfte (5 Ob 52/24v [Rz 35]; 6 Ob 266/11b [Pkt 7.1., 10.2.]; RS0009823). [13] 1.4. Ein solcher Fall liegt hier vor; dass die GmbH (und danach die Ehegatten, an die sie verkaufte) durch Einverleibung im Grundbuch Eigentümer…