JudikaturOGH

RS0001579 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. September 1976

Es begründet keinen erheblichen Verfahrensmangel, wenn das Gericht wie im Fall der amtswegigen Wahrnahme eines Einstellungsgrundes auch über einen Einstellungsantrag des Verpflichten nach § 39 Abs 1 Z 2 EO - ohne mündliche Verhandlung - nach bloßer Einvernehmung der Parteien (§ 55 Abs 1 EO) entscheidet (Heller-Berger-Stix 500).

Rückverweise