JudikaturOGH

RS0033489 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. Juli 2025

Die Frage der Rechtmäßigkeit oder Unrechtmäßigkeit eines Erlages kann nur in einem eigens darüber geführten Rechtsstreit geklärt werden (keine Rechtskraftwirkung oder Tatbestandswirkung der in einem anderen Verfahren hiezu getroffenen Feststellungen).

Rückverweise