JudikaturOGH

RS0013199 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Juni 2025

Auch wenn keine Benützungsregelung vorliegt kann bei Störung des gemäß § 828 ABGB zustehenden Gebrauches der gestörte Miteigentümer im streitigen Verfahren sowohl die Beseitigung als auch die Unterlassung der widerrechtlichen Maßnahmen des anderen Miteigentümers verlangen.

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