JudikaturOGH

RS0091384 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. Mai 2024

Die Zustandebringung der Diebsbeute vermindert im Sinne einer objektiven Schadensgutmachung das objektive Gewicht der Tat, welchem Umstand sohin der Wert eines Milderungsgrundes zukommt.

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