Argumentis "Desertion" (Überschrift), "desertiert" und "nach § 8 bestraft" ist und bleibt auch ein nach § 9 Abs 2 MilStG privilegiertes Verhalten eine Desertion; es ändert sich nichts am (objektiv und subjektiv erfüllten) Tatbestand, nur die Strafe ist dem § 8 MilStG zu entnehmen (so bereits Salomon in ÖJZ, 1971,429, IV/2). Anfechtung daher unter § 281 Abs 1 Z 11 (nicht 10) StPO.
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