Wird bei der infolge geänderter Senatszusammensetzung erforderlichen Verhandlungsneudurchführung die Wiederholung der Beweisergebnisse teilweise unterlassen, ist dies gemäß § 196 ZPO zu rügen (vgl SZ 40/63).
Rückverweise
…des Verfahrens nur dann erfolgreich geltend gemacht werden kann, wenn bereits im Verfahren erster Instanz eine Rüge nach § 196 ZPO vorliegt (vgl RIS-Justiz RS0037176 und RS0036578; 6 Ob 59/72; Klauser/Kodek , ZPO 17 § 412 E 8; hg 8 Rs 41/10y uva). Als…