Die Frage, welche Schuld durch geleistete Zahlungen abgedeckt wird, ist im Sinne des § 1416 ABGB zu prüfen.
Rückverweise
…des Strafrechts unabhängig von der sozialversicherungsrechtlichen Buchung in der Regel die mit der Strafsanktion bewehrte sein wird (12 Os 37/04; RIS Justiz RS0084637; Kirchbacher/Presslauer in WK² § 153c Rz 20). Das Urteil war daher im bezeichneten Umfang aufzuheben und die Sache auch diesbezüglich zu…
…dass - wie die Generalprokuratur zutreffend ausführt - die zu § 114 ASVG (nunmehr § 153c StGB) hinsichtlich der strafprozessualen Anrechnung von Zahlungen entwickelte Judikatur (RIS-Justiz RS0084637) hier nicht anwendbar ist. Diese leitet aus der Bestimmung des § 1416 ABGB den Grundsatz ab, dass ungewidmete Zahlungen (auch) für den Bereich des Strafrechts…