Berufungsverfahren wegen Mordes: Strafminderung für B*—OLG Graz Entscheidung
8Bs271/25a18. November 2025
…angewendet werden und setzt ein beträchtliches Zurückbleiben des konkret verwirklichten Unrechts- und Schuldgehalts der Tat hinter den typischerweise im Tatbestand angelegten Fällen voraus (RIS-Justiz RS0091336 [T7, T10]; RS0091303, RS0102152; siehe auch Flora, WK²-StGB § 41 Rz 3), was fallaktuell bei den mehrfachen, mit Tötungsvorsatz durchgeführten heftigen Stichbewegungen…