Es reicht die Möglichkeit der Gefährdung aus, deren tatsächlicher Eintritt ist nicht erforderlich. Das Tatbild ist jedoch nicht hergestellt, wenn die Gefährdung wegen der besonderen Beschaffenheit des Tatobjektes (Säugling, vollkommen verwahrloster Jugendlicher) ausgeschlossen ist.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden