JudikaturOGH

RS0033455 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. Mai 1981

Im Kontokorrentverkehr findet die Vorschrift des § 1416 ABGB keine Anwendung, eine Zahlung gilt auf das Ganze geleistet, sie tilgt nicht eine bestimmte Post, sondern sie mindert den Saldo.

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