2Ob220/02w—OGH Entscheidung
19. Dezember 2002
…kann nur so verstanden werden, dass ohne Widmung bezahlt wurde. Die an sich anzuwendende Bestimmung des § 1416 ABGB ist dispositives Recht (RIS Justiz RS0033389; SZ 69/51). Im vorliegenden Fall haben beide Teile die Zahlung auf Kapital angerechnet, der Kläger auf die Verunstaltungsentschädigung, die beklagte Partei auf Schmerzengeld. Es…