Eine wirksame Fristsetzung nach § 12 Abs 3 VersVG setzt voraus, dass der Versicherte gegen den Versicherer einen Deckungsanspruch erhoben hat.
Rückverweise
…vorzeitigen Klage zwingen. „Anspruch auf die Leistung“ ist enger als „Anspruch aus dem Versicherungsvertrag“ (RIS Justiz RS0080368; vgl auch RS0080505 [T1], RS0080563). Ein Anspruch auf die Leistung kann demnach immer nur ein ganz konkreter, aus dem Versicherungsvertrag abgeleiteter Anspruch sein (7 Ob 16/86). 3.2…