JudikaturOGH

RS0048067 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. Juli 1998

Die Abgabe der Verpflichtungserklärung durch Minderjährigen und Vater in einem Ausbildungsvertrag zur anschießend gleichlangen Dienstverpflichtung bei Ausbilder unter der Sanktion der Rückzahlung der Ausbildungskosten ist ein Geschäft von größerer Wichtigkeit im Sinne des § 233 ABGB und unterscheidet sich grundlegend vom gemäß § 12 BAG nicht genehmigungspflichtigen, gewöhnlichen Lehrvertrag. Mangels pflegschaftsbehördlicher Genehmigung ist diese Dienstverpflichtung und Rückzahlungsverpflichtung gemäß § 865 ABGB ungültig.

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